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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN (ABGs)

I. Geltungsbereich

1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur vorübergehenden Beherbergung sowie alle für den Kunden (im Folgenden „Kunde“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (im Folgenden „CoLiving-Aufnahmevertrag“) der „PHNX GmbH" (im Folgenden „PHNX CoLiving Hamburg“).

2. Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf der Homepage angebotene Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der Orientierung und zu informatorischen Zwecken.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der Apartments sowie die Nutzung zu anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PHNX CoLiving Hamburg. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

5. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.

6. Die Parteien stellen klar, dass es sich bei dem CoLiving-Aufnahmevertrag um die Überlassung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch um Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der CoLiving-Aufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch PHNX CoLiving Hamburg zustande. PHNX CoLiving Hamburg steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner des jeweiligen CoLiving-Aufnahmevertrag sind PHNX CoLiving Hamburg und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden den Antrag zum Vertragsabschluss gestellt, haftet er PHNX CoLiving Hamburg gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem CoLiving- Aufnahmevertrag; der Dritte hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und lässt sie für und gegen sich gelten.

3. Alle Ansprüche gegen PHNX CoLiving Hamburg verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Sie gelten nicht in den Fällen des § 309 Ziffer 7 BGB, insbesondere bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung durch das CoLiving beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die vereinbarten Preise schließen – soweit die Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen haben – die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über PHNX CoLiving Hamburg beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von PHNX CoLiving Hamburg verauslagt wird. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von PHNX CoLiving Hamburg allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann PHNX CoLiving Hamburg den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 % anheben.

2. Rechnungen von PHNX CoLiving Hamburg sind unverzüglich ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € für jede Mahnung an PHNX CoLiving Hamburg zu erstatten. Zudem ist PHNX CoLiving Hamburg berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %-Punkten über dem Basis-zinssatz bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. PHNX CoLiving Hamburg bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3. Der geschuldete Betrag ist durch den Kunden durch Überweisung oder mit Kreditkarte zu zahlen. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Bei Anreise nach 20.00 Uhr und an den Wochenenden ist eine Zahlung 3 Tage vor Anreise zu leisten und nachzuweisen.

4. PHNX CoLiving Hamburg ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung sowie Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, der Sicherheitsleistung sowie weiterer Zahlungstermine können im CoLiving- Aufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden.

5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist PHNX CoLiving Hamburg berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III. Nr. 4 oder eine Anhebung der im CoLiving- Aufnahmevertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6. PHNX CoLiving Hamburg ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem CoLiving-Aufnahmevertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 4 und/oder 5 geleistet wurde.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von PHNX CoLiving Hamburg aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Teil A. Nichtinanspruchnahme der Leistungen des PHNX CoLiving

1. Für Reservierungen und Änderungen ist eine Stornierung bis 14 Tage vor Beginn des gebuchten Leistungszeitraums (geplante Anreise) kostenfrei. Der Kunde kann demnach bis 14 Tage vor Beginn des gebuchten Leistungszeitraums (geplante Anreise) vom CoLiving-Aufnahmevertrag ohne Angaben von Gründen kostenfrei zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber PHNX CoLiving Hamburg in Textform ausübt.

2. Besteht zugunsten des Kunden nach dem unter vorstehender Nr. 1. genannten Zeitraum weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktrittsrecht, behält PHNX CoLiving Hamburg den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Gleiches gilt, wenn der Kunde nach bereits erfolgter Anreise seine Buchung bzgl. der restlichen gebuchten Aufenthaltsdauer storniert.

Bei vom Kunden nicht (mehr) in Anspruch genommenen Apartments hat PHNX CoLiving Hamburg die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Apartments sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann PHNX CoLiving Hamburg maximal 100 % des vertraglich vereinbarten Preises verlangen. Dem Kun-den steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch bzw. Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist

Teil B. Langzeitanmietung

1. Die Anmietung eines Apartments zur Beherbergung ist bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten möglich.

2. Bei Anmietung eines Apartments zur Beherbergung über eine Dauer von mehr als 14 Nächten bis zu einschließlich 28 Nächten hat der Kunde neben der vereinbarten Miete eine Sicherheit oder eine Vorauszahlung in Höhe von einer Monatsmiete zu leisten. Bei Anmietung eines Apartments zur Beherbergung über die Dauer von über 28 Nächten bis zu 6 Monaten ist eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in Höhe von 2 Monatsmieten zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung ist zahlbar und fällig 3 Tage vor Bezug des Apartments.

3. Bei Anmietung eines Apartments zur Beherbergung über eine Dauer von mehr als 14 Nächten wird eine Endreinigungspauschale fällig. Die Endreinigungspauschale ist zahlbar und fällig 3 Tage vor Bezug des Apartments.

4. Ab 29 Tagen Mietdauer ist die Miete monatlich im Voraus zum jeweils dritten Werktag eines Monats, eingehend auf dem Konto von PHNX CoLiving Hamburg zu zahlen. Sofern eine Zahlung durch den Kunden nicht pünktlich oder vollständig erfolgt, behält PHNX CoLiving Hamburg vor, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Rücktrittsrecht von PHNX CoLiving Hamburg gemäß untenstehender Ziffer V. bleibt hiervon unberührt.

5. Die vereinbarte Miete für den laufenden Kalendermonat sowie eine etwaige Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung und die Endreinigungspauschale sind spätestens bis 3 Tage vor Übergabe des Apartments zu leisten.

Erst nach Vorlage des Zahlungsnachweises für Miete sowie der Sicherheitsleistung bzw. der Vorauszahlung spätestens 3 Tage vor Übergabe ist PHNX CoLiving Hamburg verpflichtet, dem Kunden Zugang zum angemieteten Apartment zu gewähren.

6. Sollte der Kunde eine Verlängerung seiner Anmietung des Apartments begehren, so steht ihm ein entsprechendes einmaliges Optionsrecht zur Verfügung, die Mietzeit zu verlängern, vorausgesetzt, es stehen freie Apartments zur Verfügung. Zur Ausübung seines Optionsrechts muss der Kunde PHNX CoLiving Hamburg 14 Tage vor Ablauf seiner gebuchten Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt, das Apartment weiterhin zu nutzen. Für den Fall, dass PHNX CoLiving Hamburg bereits einen CoLiving- Aufnahmevertrag mit einem anderen Kunden für das gleiche Apartment geschlossen hat, ist PHNX CoLiving Hamburg berechtigt, den Kunden bei einer Verlängerung in ein vergleichbares Apartment unterzubringen.

7. Der Kunde ist berechtigt, den CoLiving-Aufnahmevertrag innerhalb des gebuchten Aufenthaltes mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit zu kündigen.

V. Rücktritt von PHNX CoLiving Hamburg

1. PHNX CoLiving Hamburg ist innerhalb der in IV. Teil A. Nr. 1 bezeichneten Frist von 14 Ta-gen vor Beginn des Leistungszeitraums seinerseits berechtigt, vom CoLiving-Aufnahmevertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von PHNX CoLiving Hamburg mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III. Nr. 5 - 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheits-leistung auch nach Verstreichen einer von PHNX CoLiving Hamburg gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist PHNX CoLiving Hamburg ebenfalls zum Rücktritt vom CoLiving-Aufnahmevertrag berechtigt.

3. Ferner ist PHNX CoLiving Hamburg berechtigt, aus wichtigem Grund den CoLiving-Aufnahmevertrag außerordentlich zu kündigen, insbesondere falls

  • höhere Gewalt (hierzu gehören auch Epidemien und Pandemien verursacht z.B. durch das COVID 19 Virus) oder andere von PHNX CoLiving Hamburg nicht zu vertretende Um-stände die Erfüllung des CoLiving- Aufnahmevertrag unmöglich machen;

  • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, durch den Kunden oder Dritten gebucht werden;

  • PHNX CoLiving Hamburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von PHNX CoLiving Hamburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des CoLiving zuzurechnen ist;

  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I. Nr. 3 vorliegt.
    4. Bei einem berechtigtem Rücktritt von PHNX CoLiving Hamburg entsteht kein Anspruch des Kunden auf

    Schadenersatz.

VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Apartments

1. Der Kunde erwirbt bei Vertragsabschluss keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Die vereinbarte Miete umfasst neben der Nutzung des Apartments eine wöchentliche Grundreinigung (das Spülen von Geschirr ist nicht umfasst) sowie den wöchentlichen Wechsel von Handtüchern und Bettwäsche durch PHNX CoLiving Hamburg.

3. PHNX CoLiving Hamburg sowie deren Vertreter ist berechtigt, das zur Verfügung gestellte Apartment zur Durchführung der unter vorstehender Ziffer VI Nr. 2 bezeichneten Arbeiten, Durch-führung von Reparaturen sowie Kontrolle des Zustandes jederzeit zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr täglich zu betreten.

4. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Ver-fügung. Im Einzelfall können von dieser Uhrzeit abweichende Regelungen getroffen werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments PHNX CoLiving Hamburg spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann PHNX CoLiving Hamburg aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % der vollen Miete in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass PHNX CoLiving Hamburg kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6. Kunden, welche ein Apartment länger als 28 Nächte gebucht haben, sind gehalten, mit einem Beauftragten von PHNX CoLiving Hamburg zusammen eine Apartmentabnahme 1 bis 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Anderenfalls gelten die Feststellungen von PHNX CoLiving Hamburg über den Zustand des Apartments am Tage der Abreise als verbindlich.

VII. Haftung des Kunden

1. Der Kunde ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit dem Apartment, verpflichtet. Nach der Übergabe des Apartments an den Kunden, hat der Kunde 24 Stunden Zeit, etwaig in dem Apartment bestehende Mängel PHNX CoLiving Hamburg schriftlich mitzuteilen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an den Wänden und/oder Decken ist aufgrund einer möglichen Beschädigung dem Kunden untersagt und nur mit der schriftlichen Zustimmung von PHNX CoLiving Hamburg gestattet.

2. Für durch den Kunden selbst, seine Familienangehörige, seine Gäste oder sonstige Dritte verursachte Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer und Nutzung des Apartments an diesem wie auch Mobiliar und weiteren Einrichtungsgegenständen eintreten, haftet der Kunde gegenüber PHNX CoLiving Hamburg voll, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden im Verantwortungsbereich von PHNX CoLiving Hamburg liegt oder durch einen Dritten außerhalb der Sphäre des Kunden verursacht wurde.

3. Soweit PHNX CoLiving Hamburg im Auftrag des Kunden technische oder sonstige Einrichtungen und Sachen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für die Rechnung des Kun-den; der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt PHNX CoLiving Hamburg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

4. PHNX CoLiving Hamburg behält sich vor, für die unter VII. Nr. 2 bezeichneten Schäden und Verluste Schadenersatz zu erheben. Dies betrifft im Allgemeinen und insbesondere den Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars und weiteren Einrichtungsgegenständen, im gemieteten Apartment verursachte Wasser- und Brandschäden sowie die dadurch entstandenen Auswirkungen sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind und über die normale Abnutzung hinausgehen.

VIII. Haftung des PHNX CoLiving

1. PHNX CoLiving Hamburg haftet für seine Verpflichtungen aus dem CoLiving-Aufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die PHNX CoLiving Hamburg zu vertreten hat sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PHNX CoLiving Hamburg beruhen. Einer Pflichtverletzung von PHNX CoLiving Hamburg steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von PHNX CoLiving Hamburg auftreten, wird PHNX CoLiving Hamburg bei Kenntnis oder auf unverzügliche Anzeige des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

3. Für vom Kunden im Sinne von § 701 BGB eingebrachte Sachen haftet PHNX CoLiving Hamburg dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das bedeutet aktuell bis zum 100-fachen des Zimmertagespreises, jedoch mindestens bis zu einem Betrag in Höhe von 600,00 € und höchstens jedoch bis zu einem Betrag von höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von höchstens 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung diese nicht PHNX CoLiving Hamburg anzeigt (§ 703 BGB). Dies gilt nicht, wenn PHNX CoLiving Hamburg oder deren Mitarbeiter den Verlust schuldhaft herbei-geführt haben.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. PHNX CoLiving Hamburg übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund fehlerhafter Ausführung durch PHNX CoLiving Hamburg sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PHNX CoLiving Hamburg, ausgeschlossen.

5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage oder auf einem zu PHNX CoLiving Hamburg gehörendem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz oder in der Tiefgarage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet PHNX CoLiving Hamburg nicht,

außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer VIII Nr. 1 und 2 gelten entsprechend. 6. Bezüglich der Verjährung wird auf Ziffer II. Nr. 3 verwiesen.

IX. Hausordnung

1. Tierhaltung ist in den Apartments, den Gebäuden und auf dem Gelände von PHNX CoLiving Hamburg nur mit schriftlicher Zustimmung von PHNX CoLiving Hamburg erlaubt. PHNX CoLiving Hamburg behält sich vor, für eine etwaig genehmigte Tierhaltung weitere Kosten vom Kunden zu verlangen.

2. Das Gebäude von PHNX CoLiving Hamburg ist ein Nichtraucherhaus. In den Gebäuden, insbesondere auch in den Apartments, ist daher das Rauchen untersagt.

3. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der Bestimmungen der Ziffern 1. und 2. kann PHNX CoLiving Hamburg vom Kunden einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 180,00 € verlangen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass PHNX CoLiving Hamburg ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und die fristlose Kündigung des CoLiving-Aufnahmevertrages aus wichtigem Grund bleiben in diesen Fällen vorbehalten.

X. Datenschutz

Auf diesen Link klicken um mehr über den Datenschutz zu erfahren.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des CoLiving-Aufnahmevertrages es, dieser Geschäftsbedingungen oder der Antragsannahme für einen CoLiving-Aufnahmevertrag mit PHNX CoLiving Hamburg bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von PHNX CoLiving Hamburg.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von PHNX CoLiving Hamburg. Sofern ein Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so gilt als Gerichts-stand der Sitz von PHNX CoLiving Hamburg als ausdrücklich vereinbart.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen.

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